AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – BAROIAN Werbeagentur

Durch die Inanspruchnahme einer Leistung oder durch den Kauf eines digitalen Produkts bei der Werbeagentur BAROIAN erkennt der Käufer die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  1. Die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, also unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt. „Auftragnehmer“ ist die Werbeagentur BAROIAN, der die Hauptleistung schuldet. „Auftraggeber“ ist der Vertragspartner, der die beauftragte Hauptleistung erhält und im Gegenzug die Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen hat.
  2. Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, genügt eine Übermittlung per E-Mail oder Textnachricht zur Wahrung der Schriftlichkeit im Sinne dieser Bedingungen.
  3. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Vertrag im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung abschließt.
  4. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers haben nur insoweit Gültigkeit, als der Auftraggeber ihnen schriftlich zugestimmt hat.
  5. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich.
  6. Der Auftrag ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
  1. Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind verbindlich.
  2. Von einer zu befürchtenden Lieferverzögerung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Grund und vermutlicher Dauer in Kenntnis zu setzen.
  1. Ein schriftlich vom Auftraggeber erteilter Auftrag an den Auftragnehmer ist verbindlich, das heißt für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall vollständig zu entrichten.
  2. Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen die auswählbaren Zahlungsoptionen.
  1. Warenlieferungen sowie Dienstleistungen müssen die gestellte Aufgabe lösen, den zur Verfügung gestellten Vorlagen und erteilten Weisungen, dem Umfang und Inhalt der Bestellung entsprechen.
  2. Stellt der Auftraggeber von Leistungen während der Überprüfung, innerhalb von 14 Tagen, Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen fest, so teilt er diese dem Auftragnehmer mit. Der Auftragnehmer wird die mitgeteilten Abweichungen anschließend schnellstmöglich kostenlos beheben und die korrigierte Fassung der Leistung dem Auftraggeber erneut vorzulegen.
  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablieferung abgelehnt wird.
  1. Die Rechnung ist sofort nach Abnahme bzw. Lieferung an den Auftraggeber zu senden.
  2. Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, werden Rechnungen dem Auftraggeber per E-Mail zugestellt.
  3. Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Fordert der Auftraggeber nach Auftragserteilung durch Änderungs- und Ergänzungswünsche eine Leistung, die einen Mehraufwand des Auftragnehmers bedarf, hat dieser Anspruch auf besondere Vergütung nur dann, sofern er den Anspruch dem Auftraggeber schriftlich angekündigt hat.
  4. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
  5. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, das heißt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragliche Leistung des Auftragnehmers nach eigenem freiem Ermessen in allen Medien ganz oder teilweise, unverändert oder verändert, in digitaler oder analoger Form zu nutzen und Dritten zugänglich zu machen.
  2. Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, ist die angemessene Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte in dem vereinbarten Preis enthalten.
  1. Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind auch nach Beendigung des Auftrags streng vertraulich zu behandeln, auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
  2. Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, darf der Auftragnehmer das Arbeitsergebnis der vertraglichen Leistung ohne Zustimmung des Auftraggebers zu eigenen Werbezwecken ganz oder teilweise verwenden.
  1. Bei Abweichungen in Übersetzungen dieser Bedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für die Auslegung dieser Bedingungen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem einem Auftraggeber und Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.