Leistung · Barrierefreiheit
Barrierefreie Website erstellen lassen: nutzbar für alle
Sie möchten eine barrierefreie Website erstellen lassen oder Ihre bestehende Website prüfen? BAROIAN baut und korrigiert Websites nach WCAG 2.2, Stufe AA, passend zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mit sauberem Code und echten Tests, ohne Overlay-Tricks.
Direktantwort
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen nutzen, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder bei eingeschränktem Sehen. Das betrifft Kontraste, Überschriften, Formulare, Bilder und die Bedienung. Davon profitieren alle Besucher, denn klare Struktur und gut lesbare Texte helfen auch auf dem Handy, bei Google und in der KI-Suche.
BAROIAN ist eine Werbeagentur in Berlin, die barrierefreie Websites nach WCAG 2.2 Stufe AA baut und bestehende Websites nachrüstet. Das Unternehmen besteht seit 2016.
Rechtslage
Barrierefreie Website erstellen lassen: Gilt das BFSG für Sie?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es erfasst Websites und Apps, die elektronisch auf einen Vertrag mit Verbrauchern zielen. Diese Übersicht hilft bei der ersten Einordnung.
| Ihre Lage | Erste Einordnung |
|---|---|
| Online-Shop oder Buchung für Privatkunden, ab 10 Beschäftigten | Betroffen |
| Online-Terminbuchung mit Vertragsabschluss für Privatkunden | Wahrscheinlich betroffen, im Einzelfall prüfen |
| Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme | Nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen |
| Kleinstunternehmen mit Online-Shop für Produkte | Umstritten, rechtlich klären lassen |
| Firmenwebsite ohne Vertragsabschluss, nur Information und Kontakt | In der Regel nicht betroffen |
| Angebot nur für Geschäftskunden | In der Regel nicht betroffen |
In der Praxis gilt die Norm EN 301 549 als Maßstab, und sie baut auf den WCAG auf. Wir bauen deshalb nach der aktuellen Fassung WCAG 2.2, Stufe AA. Die Geldbußen reichen nach § 37 BFSG bis 100.000 Euro. Eine Übergangsfrist nach § 38 sollten Sie für Ihre Website nicht ungeprüft annehmen. Weitere Hinweise gibt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wir sind Ihre Werbeagentur, keine Rechtsberatung.
Das prüfen wir
Was prüfen wir bei einer barrierefreien Website?
Grundlage sind die 4 Grundsätze der WCAG: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Automatische Tests finden nur einen Teil der Fehler. Deshalb prüfen wir zusätzlich von Hand, mit Tastatur und Screenreader.
- Kontraste von Texten und Bedienelementen.
- Bedienung nur mit der Tastatur, sichtbarer Fokus.
- Reihenfolge und Logik der Überschriften.
- Formulare mit Beschriftungen und klaren Fehlermeldungen.
- Alt-Texte für Bilder, Titel für Links und Tasten.
- Darstellung bei 200 % Vergrößerung.
- Barrierefreiheitserklärung, wo sie nötig ist.
Pflichtangaben
Was gehört in die Barrierefreiheitserklärung?
Wer unter das BFSG fällt, muss die Öffentlichkeit informieren. Die Anlage 3 BFSG nennt dafür unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrem Ablauf und eine Beschreibung, wie sie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Dazu gehört auch die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Deshalb dokumentieren wir bei jedem Projekt, was wir geprüft und behoben haben. Den Text stimmen Sie anschließend mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Warum wir keine Overlay-Widgets einbauen
Ein Widget am Bildschirmrand verspricht Barrierefreiheit per Klick. Es ändert aber Ihren Code nicht. Fehlende Beschriftungen und eine kaputte Tastaturbedienung bleiben bestehen. Deshalb beheben wir die Ursache direkt in der Website.
Jetzt kontaktierenNutzen
Hilft Barrierefreiheit auch bei SEO und in der KI-Suche?
Ja. Sauberes HTML, klare Überschriften und gute Alt-Texte machen Ihre Website nicht nur für Screenreader lesbar, sondern auch für Crawler. Google empfiehlt in seinem Leitfaden zu generativen KI-Funktionen semantisches HTML. Dort steht auch, dass KI-Agenten Websites unter anderem über den Barrierefreiheitsbaum auslesen können. Wer heute barrierefrei baut, baut also auch für solche Agenten. Mehr dazu lesen Sie unter KI-SEO.
In 5 Schritten
Barrierefreie Website erstellen lassen: So gehen wir vor
Prüfen
Wir testen die wichtigsten Seiten und Abläufe automatisch und von Hand.
Einordnen
Sie erhalten eine Liste der Mängel, sortiert nach Schwere, und ein Festpreis-Angebot.
Beheben
Wir korrigieren Code, Texte und Design direkt in Ihrer Website.
Testen
Wir prüfen erneut mit Tastatur und Screenreader.
Dokumentieren
Sie erhalten die Unterlagen für Ihre Barrierefreiheitserklärung.
FAQ
Häufige Fragen: Barrierefreie Website erstellen lassen
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Websites und Apps, die auf einen Vertrag mit Verbrauchern zielen, etwa Online-Shops. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Eine reine Firmenwebsite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter. Klären Sie Ihren Einzelfall rechtlich.
Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?
Das Gesetz sieht Geldbußen von bis zu 100.000 Euro vor, bei bestimmten anderen Verstößen bis zu 10.000 Euro. Das sind Höchstgrenzen. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder. Ob Wettbewerber zusätzlich abmahnen können, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Was ist WCAG?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Das ist der internationale Standard für barrierefreie Websites vom W3C. Die aktuelle Fassung heißt WCAG 2.2. Stufe AA ist der übliche Maßstab.
Reicht ein Overlay-Widget aus?
Nein, davon raten wir ab. Ein eingeblendetes Werkzeug ändert Ihren Code nicht. Fehlende Beschriftungen oder eine kaputte Tastaturbedienung bleiben bestehen. Deshalb beheben wir die Ursache.
Können Sie meine bestehende Website nachrüsten?
Meist ja. Wir prüfen zuerst, wie groß der Aufwand ist. Lässt sich die Technik kaum anpassen, kann ein Website-Relaunch die ehrlichere Lösung sein.
Bekomme ich ein Zertifikat oder eine Rechtsgarantie?
Nein. Wir sind Ihre Werbeagentur, keine Rechtsberatung und keine Prüfstelle. Wir dokumentieren, was wir geprüft und behoben haben. Das hilft Ihnen auch bei der Barrierefreiheitserklärung.
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Barrierefreiheit gehört von Anfang an dazu
Am einfachsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an eingeplant ist. Wer eine barrierefreie Website erstellen lassen will, spart sich dadurch spätere Umbauten. Das gilt, wenn Sie eine neue Website erstellen lassen oder einen Online-Shop planen. Mehr über unsere Arbeitsweise lesen Sie unter Webdesign.
Wie barrierefrei ist Ihre Website heute?
Wir prüfen die wichtigsten Punkte kostenlos und sagen Ihnen, was zuerst behoben werden sollte. Ehrlich und ohne Panikmache.